ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) KUNDE UND eco2eat

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die eco2eat GmbH, Grafenmühlenweg 1, 51069 Köln eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Köln unter HRB 108076 B (nachfolgend „eco2eat“) betreibt dieOnline-Plattform www.eco2eat.bio (nachfolgend „APP“), die sowohl Verbrauchern i.S. des § 13 BGB als auch Unternehmern i.S. des § 14 BGB (nachfolgend „KUNDE“)die Möglichkeit bietet, Speise- und Getränkelieferungen sowie damit zusammenhängendeDienstleistungen (nachfolgend „CATERINGLEISTUNGEN“) bei eco2eat als Auftragnehmer der KUNDEN zu buchen.

1.2.
Zur Zubereitung der Cateringleistungen hat eco2eatmit den auf der Website präsentierten Anbietern (nachfolgend „CATERER bzw. KOOPERATIONSPARTNER“ genannt) eigene Verträge geschlossen, wodurch eine reibungslose und komfortable Ausführung der Cateringleistungen ermöglicht wird.

1.3.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen eco2eat und ihren Kunden über die von eco2eat angebotenen Cateringleistungen.

1.4.
Abweichende, zusätzliche oder diesen AGB widersprechende AGB des Kunden akzeptiert eco2eat nicht, so dass diese nicht in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt nicht, wenn eco2eat der Einbeziehung der AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Alle Angebote von eco2eat sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmteAnnahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für alle Angaben in der APP sowie in per E-Mail, Fax oder Post versendeter Angebote, in Newslettern, Werbeanzeigen und telefonisch erteilter Angaben.

2.2. Gesonderte Vorbestellungen und Anfragen des KUNDEN außerhalb des in der APP erwerblichen Angebotes kann eco2eat innerhalb von fünf Werktagen ausdrücklich oder durch Leistungserbringung annehmen.

2.3.
Ein Vertragsschluss mit eco2eat über die von ihr angebotenenCATERINGLEISTUNGEN kommt wie nachfolgend beschrieben zustande:
2.3.1.
Bei Bestellungen über die APP:
2.3.1.1.
Die KUNDEN haben, nach der Anlegung eines virtuellen Nutzerkontos, die Möglichkeit eine Bestellung über die APP abzugeben. Durch Abschluss des Bestellprozesses mit Klicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der KUNDE eine verbindliche Bestellung, d.h. ein verbindliches Angebot zum Abschluss einesVertrages über die vom KUNDEN ausgewählten und im Rahmen des Bestellprozesses zusammenfassend angezeigten CATERINGLEISTUNGEN, ab.
2.3.1.2.
eco2eat bestätigt unverzüglich die Bestellung per automatischer E- Mail. In einer solchen E-Mail wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich dieAnnahme des Angebots des KUNDEN auf Abschluss eines Vertrages über die bestellten CATERINGLEISTUNG erklärt.
2.3.2.
Bei sonstigen elektronischen Bestellungen (z.B. über dasKontaktformular):
2.3.2.1.
Die KUNDEN von eco2eat haben auch die Möglichkeit, Leistungen von eco2eat via E-Mail(hello@eco2eat.bio) abzufragen.
2.3.2.2.
eco2eat bestätigt den Zugang der über das Kontaktformular versendeten Anfrage per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme einer etwaigen Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des KUNDEN auf Abschluss einesVertrages über die in dem Kontaktformular bestellten CATERINGLEISTUNGEN erklärt.
2.3.2.3.
eco2eat kontaktiert den KUNDEN auf eine Anfrage in dem Kontaktformular hin telefonisch oder via E-Mail über die vom KUNDEN in der Anfrage bereitgestellten Kontaktdaten zur unverbindlichen Beantwortung seiner Anfrage. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst gemäß der nachfolgenden Ziffern 2.3.2.4, 2.3.2.5 und 2.3.2.6 dieser AGB.
2.3.2.4. Der KUNDE hat die Möglichkeit seine Bestellung ggf. in diesem oder einem weiteren Telefongespräch, per E-Mail, Fax oder Post abzugeben.
2.3.2.5. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn eco2eat dieBestellung des KUNDEN per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt oder die bestellten CATERINGLEISTUNGEN tatsächlich erbringt.
2.3.2.6. eco2eat behält sich vor, dem KUNDEN zur Abgabe seiner Bestellung per E-Mail ein schriftliches Bestellformular zuzusenden. Ein Vertragsschluss kommt in diesem Fall nur zustande, wenn der KUNDE eco2eat das unterschriebene Bestellformular per E-Mail, Fax oder Post innerhalb der Abgabefrist zusendet und eco2eat das Angebot des KUNDEN per E-Mail, Telefonoder Fax oder durch die tatsächliche Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN annimmt.
2.3.3. Bei telefonischen Bestellungen:
2.3.3.1. Die KUNDEN von eco2eat haben auch die Möglichkeit,Leistungen von eco2eat telefonisch abzufragen. Eine telefonische Zusage vonLeistungen durch eco2eat ist stets freibleibend und unverbindlich. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst gemäß der nachfolgenden Ziffern 2.3.3.2, 2.3.3.3und 2.3.3.4 dieser AGB.
2.3.3.2. Der KUNDE hat die Möglichkeit seine Bestellung ggf. bereits in dem ersten oder einem weiteren Telefongespräch mündlich oder ineinem nachfolgenden Schriftverkehr abzugeben.
2.3.3.3. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn eco2eat dieBestellung des KUNDEN per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt oder die bestellten CATERINGLEISTUNGEN tatsächlich erbringt.
2.3.3.4. eco2eat behält sich vor, dem KUNDEN zur Abgabe seiner Bestellung per E-Mail ein schriftliches Bestellformular zuzusenden. EinVertragsschluss kommt in diesem Fall nur zustande, wenn der KUNDE eco2eat das unterschriebene Bestellformular per E-Mail, Fax oder Post innerhalb derAbgabefrist zusendet und eco2eat das Angebot des KUNDEN per E-Mail, Telefonoder Fax oder durch die tatsächliche Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN annimmt.

3. LEISTUNGEN VON ECO2EAT

3.1. Catering
3.1.1. Die vom KUNDEN bestellten Produkte werden von eco2eat bzw. dem CATERER wie in derApp dargestellt angefertigt, sofern es sich nicht um eine Sonderbestellungen, außerhalb des standardisierten Angebotes in der App, handelt.
3.1.2. Die für die Anfertigung der Produkte benötigten Zutaten werden von eco2eat bzw. dem CATERER eigens für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht vorrätig sind.

3.2. Lieferung
3.2.1. Wenn und so weit mit dem KUNDEN vereinbart, liefert eco2eat bzw. derKOOPERATIONSDIENSTLEISTER die bestellten Produkte an den vom KUNDEN bei der Bestellung angegebenen / ausgewählten Ort. Eine Änderung des Lieferortes istnach Abgabe der Bestellung nur noch schriftlich mit ausdrücklicher Zustimmungvon eco2eat möglich.
3.2.2. Von eco2eat in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklicheine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.2.3. eco2eat kann – unbeschadet ihrer Ansprüche aufgrund des Verzuges des KUNDEN – vom KUNDEN eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eineVerschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, indem der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten gegenüber eco2eat nicht nachkommt.
3.2.4. Soweit der KUNDE nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfanges fordert und diesen durch eco2eat zugestimmt werden, verlieren sämtliche, beiAuftragserteilung seitens eco2eat zugesagten Fristen und Termine ihre Gültigkeit und bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Bestätigung durch eco2eat. Dies gilt auch für die Falle, in denen bei den seitens des KUNDEN zu erbringenden Mitwirkungsleistungen Verzögerungen eintreten, die nicht von eco2eat zu verantworten sind.

3.3. Equipment und Abholung
3.3.1. Für etwaig zur Verfügung gestellte Gegenstände von eco2eat, wie Transportboxen, technische Geräte oder ähnliches (nachfolgend „eco2eat EQUIPMENT“) gelten die nachfolgenden Bestimmungen (expliziert hiervon ausgenommen sind die Mehrwegbowls der Firma VYTAL; hier schließt der Kunde innerhalb des Anmeldeprozesses einen eigenen Nutzungsüberlassungsvertrag ab):
3.3.1.2. Sämtliches dem KUNDEN überlassenes eco2eat EQUIPMENT steht und bleibt im alleinigen Eigentum von eco2eat bzw. des beauftragten CATERERS. Die Überlassung erfolgt nur leih- bzw. nach gesonderter Vereinbarung mietweise.
3.3.1.3. Der KUNDE verpflichtet sich, das eco2eat EQUIPMENT ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und Sicherungsvorkehrungen einzuhalten. Der KUNDE hat das eco2eat EQUIPMENT stets schonend und pfleglich zu behandeln.
3.3.1.4. eco2eat ist berechtigt für die Überlassung seines EQUIPMENTeine angemessene Kaution zu verlangen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.
3.3.1.5. Nach Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN wird eco2eat bzw. der KOOERATIONSDIENSTLEISTER das eco2eat EQUIPMENT zu dem vereinbarten Zeitpunkt abholen (hiervon unberührt bleiben die Mehrwegbowls der Firma VYTAL).Ermöglicht der KUNDE eco2eat bzw. dem KOOPERATIONSDIENSTLEISTER nicht, das eco2eat EQUIPMENT zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen oder verspätet sich die Rückgabe aufgrund vom KUNDEN zu vertretender Umstände, hat der KUNDE etwaige entstandene Mehrkosten zu erstatten.                                                          
3.3.1.6. Der KUNDE schließt durch Anmeldung in der eco2eatApp mit dem Unternehmen VYTAL einen eigenen Vertrag in Bezug auf dieNutzungsüberlassung der Mehrwegpfandbowls ab. Der KUNDE ist für die sachgemäßeund fristgerechte Rückgabe der ausgeliehenen Bowl(s) selbst verpflichtet. eco2eat kann im Rahmen seiner Dienstleistungdem KUNDEN auf Wunsch die Aufstellung eine Rückgabebox der Firma VYTAL indessen Geschäftsräumen organisieren. Den Abholturnus durch VYTAL und die damitverbundenen Kosten vereinbaren die beiden Parteien dann direkt miteinander. eco2eat kann hier als Vermittler auf Wunsch zwischen den Parteien agieren.

4. GENEHMIGUNGEN UND KONZESSIONEN

Die Einholung von für die Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN sowie Serviceleistungen gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen, z.B. Gema, inklusive eventueller Zollformalitäten, obliegt grundsätzlich dem KUNDEN und ist nicht Bestandteil der seitens eco2eat zu erbringenden Leistungen.

5. ÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN UND KÜNDIGUNGEN

5.1. Änderungswünsche der KUNDEN sind grundsätzlich nur nach Abstimmung mit eco2eat möglich. Ungeachtet davon ist der KUNDE berechtigt, bis 36 Stunden vor Anlieferung der CATERINGLEISTUNGEN die Bestellung mit zusätzlicher Vergütung geringfügig abzuändern. Als geringfügige Abänderung gilt insbesondere eine Abweichung der vereinbartenPersonenanzahl von +/- 10% sowie eine Änderung der Menge der beauftragten einzelnen CATERINGLEISTUNGEN von jeweils +/- 10%.

5.2. Storniert der KUNDE die CATERINGLEISTUNGEN vollständig oder teilweise, gelten die Stornierungsbedingungen anbei. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

0 € - 500 €


501 € - 1000 €


ab 1001 €

> 72h vor der Lieferung:kostenlose Stornierung
< 72 h vor der Lieferung: 50% des Bestellwerts

> 1 Wochen vor der Lieferung: kostenlose Stornierung
< 1 Wochen vor der Lieferung: 50% des Bestellwerts

> 3 Wochen vor der Lieferung: kostenlose Stornierung
< 3 Wochen > 1 Woche vor der Lieferung 50% des Bestellwerts
< 1 Woche > 72h vor der Lieferung: 85% des Bestellwerts
< 72h vor der Lieferung: 100% des Bestellwerts

6. HAFTUNGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

6.1. eco2eat haftet dem KUNDEN gegenüber für mangelhafte Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet eco2eat dem CATERER gegenüber – abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen vonVorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beiÜbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von eco2eat ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von eco2eat.

6.2. Unbeschadet Ziffer 6.1. hatsich der KUNDE wegen seiner Mängelansprüche außergerichtlich und vorInanspruchnahme von eco2eat an den mit der Ausführung der CATERINGLEISTUNGENbeauftragten KOOPERATIONSDIENSTLEISTER zu halten. Hierzu tritt eco2eat dem KUNDEN die ihr zustehenden Ansprüche gegen den KOOPERATIONSDIENSTLEISTER ab.

6.3. Angaben von eco2eat bzw. dem CATERER zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

6.4. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens eco2eat im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.

6.5. Der KUNDE verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Lieferung möglich und zumutbar ist, eine Probe des mangelhaften Produkts aufzubewahren und eco2eat zwecks Prüfung der Mangelfreiheit zu überlassen.

6.6. Eine Gewährleistung seitens eco2eat ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie weiterer vom KUNDEN zu vertretener Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die eco2eat auf ausdrücklichenWunsch des Kunden herbeigeführt hat.

6.7. Bei einer begründeten Mängelanzeige ist eco2eat berechtigt, durch geeignete Ersatzlieferungen binnen eines angemessenen Zeitraumes den Mangel zu beseitigen. Minderungsansprüche des KUNDEN entstehen erst, wenn der begründete Mangel nicht durch zwei Ersatzlieferungen beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war. Dies gilt nicht, sofern eine Ersatzlieferung für den KUNDEN aufgrund der vereinbarten Bedeutung einer Einhaltung des Lieferzeitpunktes unbrauchbar ist.

6.8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüberVerbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern 12 Monate, jeweils beginnend mit der Abnahme bzw. Vollendung der CATERINGLEISTUNGEN.

7. HÖHERE GEWALT

7.1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Abnahme der CATERINGLEISTUNGEN befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihm verschuldete Betriebsstörungen oder behördlichen Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der CATERER bzw. KOOPERATIONSPARTNER gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der CATERER bzw. KOOPERATIONSPARTNER seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.

7.2. Der betroffene Vertragspartner wird dem anderenVertragspartner unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewaltanzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben undin ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.                

7.3. Die Vertragspartner werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitereVorgehen abstimmen. Ungeachtet dessen ist jeder Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurücktreten, wenn zum Zeitpunkt der Mitteilung der höheren Gewalt bereits absehbar ist, dass die Erbringung der vereinbarten CATERINGLEISTUNGEN unmöglich ist. Zur Zubereitung der Cateringleistungen hat eco2eat mit den auf der Website präsentierten Anbietern (nachfolgend „CATERER bzw.KOOPERATIONSPARTNER“ genannt) eigene Verträge geschlossen, wodurch eine reibungslose und komfortable Ausführung der Cateringleistungen ermöglicht wird.

8. PREISE

8.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführtenLeistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

8.2. Im Fall von nicht unerheblichen Verzögerungen des Beginns oder desFortgangs der seitens der eco2eat zu erbringenden CATERINGLEISTUNGEN, die nicht von eco2eat zu vertreten sind, ist diese berechtigt, einen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen.

8.3. Zusätzliche Leistungen aller Art, die vom KUNDEN gewünscht oder zu vertreten und nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch eco2eat nach den bei ihr zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreisen, sofern keine Listenpreise bestehen zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Als zusätzlicheLeistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltene Mehrmengen, die keine geringfügigen Abweichungen im Sinne von Ziffer 5.1. darstellen, Kosten fürbesondere Verpackungen, Transportleistungen sowie Mehraufwendungen, die aufVerlangen des KUNDEN ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtigeAngaben des KUNDEN oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechteMitwirkungsleistungen des KUNDEN oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von eco2eat sind.

8.4. eco2eat ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des KUNDEN wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen eco2eat durch den Kunden aus dem jeweiligenVertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Der vereinbarte Gesamtpreis ist bei Abschluss des Bestellprozesses mitKlicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ sofort fällig.

9.2. Bei Rahmenkundenverträge ist der vereinbarte Gesamtpreis der CATERINGLEISTUNGEN innerhalb den im Vertrag fixierten individuellen Modalitäten zur Zahlung fällig.Hierzu bedarf es einem im Vorhinein gesondert geschlossenen Vertrag zwischen dem KUNDEN und eco2eat. eco2eat ist berechtigt im Bedarfsfall einen angemessenen Vorschuss auf den Gesamtpreis der vereinbarten CATERINGLEISTUNGEN zu verlangen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenenVereinbarungen zwischen eco2eat und dem KUNDEN bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten imZusammenhang mit den Leistungen von eco2eat ist für den Fall, dass der KUNDE ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder zwar Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des KUNDEN zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, der Sitz von eco2eat.


Stand: 01.03.2023.